Zivil-/ Wirtschaftsrecht

Zivilrechtliche Gestaltungen haben im wirtschaftlichen Verkehr zumeist auch steuerliche und betriebswirtschaftliche Auswirkungen. Die steuerliche Anerkennung durch die Finanzbehörden ist von der zivilrechtlichen Wirksamkeit getragen.

Individuelle Probleme erfodern individuelle Lösungsansätze mit Blick auf die gesamte Rechtsordnung.

Aus diesen Gründen beraten wir auch auf diesen Rechtsgebieten:

 

  • Erbrecht
    Das Erbrecht lässt sich in zwei Teilbereiche aufgliedern: Das zivile Erbrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch und das Erbschaftssteuerrecht, welches zum 01.01.2009 neu geregelt wurde.
    Die Zivilrechtliche Nachfolge muss immer mit Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen betrachtet werden. Anderenfalls kommt bei einer günstigen zivilrechtlichen Lösung eine hohe Erbschaftsteuer auf den Erben oder Beschenkten zu.
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
    Sowohl das Handelsrecht als auch das Gesellschaftsrecht sind auch immer im Kontext mit dem Steuerrecht zu behandeln. Eine Gesellschaftsgründung kann aus unternehmerischen Gesichtspunkten (z.B.  Haftungsbeschränkung bei GmbH, GmbH & Co. KG, UG (haftungsbeschränkt), Ltd., AG) als auch aus steuerlichen Gründen (niedriger Steuersatz, Pensionszusagen etc. ) in Betracht kommen. Hierbei ist eine individuelle Beratung unabdingbar.
    Wenigen bewusst, aber dennoch unser tägliches Unternehmerleben bestimmend, wird die Steuerbilanz aus der Handelsbilanz abgeleitet. Diese wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt und stellt ein Regelwerk zur einheitlichen Bilanzerstellung dar. Dies garantiert eine Vergleichbarkeit der Unternehmen.
  • Arbeitsrecht
    Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Kündigungsschutzprozess, jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer kommt einmal mit dem Arbeitsrecht in Berührung und ist dann über einen qualifizierten Rat erfreut.
  • Kaufrecht/Mahnwesen/Inkasso
    Mit Hilfe unserer Buchhaltung ist es uns möglich, Ihre Außenstände zu überwachen, Ihnen die Leistungszeiten mitzuteilen und Ihre Liquidität zu verbessern. Denn nichts ist ärgerlicher als nicht zahlende oder spät zahlende Kunden. Zudem können wir das Inkasso Ihrer Forderungen übernehmen, vom einfachen Mahnschreiben über das Mahnverfahren bis hin zum Gerichtsprozess. Ein zusätzliche Weg vom Steuerberater zum Rechtsanwalt bleibt Ihnen erspart.

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