Wirtschaftsmediation

 

Was ist Wirtschaftsmediation?

 

  • Die Wirtschaftsmediation ist eine interessenorientierte Verhandlungsunterstützung durch einen neutralen Dritten ohne Entscheidungskompetenz bei Wirtschaftskonflikten.
  • Die Wirtschafftsmediation läßt sich wie folgt charakterisieren:
  • Die Interessen (nicht Rechtsansprüche) stehen im Vordergrund
  • Der Dritte (Mediator)  hat keine Entscheidungskompetenz
  • Eine sehr hohe Flexibilität in der Verfahrensgestaltung
  • Vertraulichkeit (kein öffentliches Verfahren, vgl. Gerichtsverfahren)
  • Wirtschaftskonflikte sind besonders mediationsgeeinget, sofern
  • langfristige Beziehung bestehen und erhalten bleiben sollen,
  • Interessen wichtiger als Rechte sind und
  • kein erhebliches Machtungleichgeweicht besteht.


Was sind typische Anwendungsfelder der Wirtschaftsmediation?

 

  • Gesellschafts- und erbrechtliche Konflikte
  • Unternehmenssarnierungen
  • Innerbetriebliche Streitigkeiten
  • Gescheiterte Unternehmenskäufe
  • Neuverhandlungen bei Langzeitverträgen
  • Bau- und Anlageobjekte
  • Produzentenhaftung
  • Versicherungshaftpflicht
  • “Post-Merger”-Konflikte

 

Wie läuft eine Wirtschaftsmediation ab?
Eine Wirtschaftsmediation besteht aus 5 Phasen. Zunächst müssen sich jedoch die Parteien für ein Mediationsverfahren entschlossen haben und einen geeigneten Mediator ausgewählt haben:


Phase I


Eröffnungsstatement des Mediators und Erläuterung des Mediationsverfahrens
In der ersten Phase werden die grundlegenden Vereinbarungen mit den Beteiligten getroffen. Die Beteiligten verständigen sich die  auf die Einhaltung der vom Mediator vorgegebenen Verfahrensprinzipien. Hierzu gehört auch die Vergütungsfrage für den Mediator.


Phase II


Bestandsaufnahme und Sachverhaltsaufklärung


Diese Phase dient dazu, eine Überblick über die Konfliktsituation zu bekommen. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, ihre jeweilige Sichtweise zu schildern.
Der Mediator muss mit den Beteiligten zu einer gemeinsamen Problembeschreibung gelangen, die dann in der Folgephase bearbeitet wird.


Phase III


Erforschen der Interessen


In dieser Phase geht es noch nicht um die Lösung von Konflikten, sondern darum, die Beteiligten zu unterstützen, ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse - in Bezug auf den Konflikt - für die Zukunft herauszufinden und offen zu legen. Zentrale Aufgabe ist es, die Interessen aller Beteiligten herauszuarbeiten und diese auch dem anderen Konfliktpartner zu offenbaren. Erst wenn diese Phase ausgiebig bearbeitet ist, können sachgerechte Lösungen gefunden werden.


Phase IV


Entwickeln von Lösungen
Bewerten von Lösungen


Der Mediator übernimmt in dieser Phase eine Moderatorenrolle. Er muss die Parteien dabei unterstützen, eigene kreative Lösungsideen zu entwickeln. Die Lösungsideen werden anschließend durch die Parteien selbst in Form eines Ranking bewertet, d.h. die Parteien stellen fest, welche vorgebrachten Lösungen für sie tragbar wären.


Phase V


Mediationsvergleich


Ziel dieser Phase ist der Abschluss einer Mediationsvereinbarung und der Vereinbarung zur Umsetzung der Vereinbarung. Hier müssen sich die Konfliktpartner auf ein Lösungspaket einigen.

 

Nutzen und Kosten einer Wirtschaftsmediation


Nutzen:
Umfassendere, interessenbezogene Problemlösung
Erhalt und Verbesserung von Geschäftsbeziehungen
Schnellerer Verfahrensabschluss, Primäransprüche bleiben erhalten
(Mediationdauer ca 20-40 Stunden, Abschluss in ca. 2-4 Wochen nach Einleitung; Gerichtverfahren können sich über Jahre hinziehen)


Kosten:

  • Niedrigere indirekte Verfahrenskosten ( z.B. Beanspruchung von Managementzeit leitender Entscheidungsträger) wegen kürzerer Verfahrensdauer
  • deutlich niedrigere direkte Verfahrenskosten (vergleichbar mit Stundensätzen von Rechtsanwälten)


Kostenvergleich:
Annahme: Verfahrensbeteiligte werden jeweils von einem Rechtsanwalt begleitet.


Mediation:
Rechtsanwaltsgebühren: 6,0 Gebühren
Mediator: 20- 40 Stunden à 230,- €


Schiedsverfahren:
Rechtsanwaltsgebühren: 5,0 Gebühren
Richter: 12,3 Gebühren (3 Schiedrichter und Vergütung nach Mustervereinbarung DAV)


Gerichtsverfahren:
Rechtsanwaltsgebühren: 5,0 Gebühren 1.Instanz
                                         5,6 Gebühren 2. Instanz
Richter:  3 Gebühren 1. Instanz
              4 Gebühren 2. Instanz

 

Streitwert    Mediation     Schiedsverfahren Gerichtsverfahren
50.000 €
10.876,00 € (20 Std.) 18.095,80 € 14.279,60 €
250.000 € 19.212,00 € (30 Std.) 35.499,60 € 34.043,20 €
500.000 € 24.876,00 € (30 Std.) 51.830,80 € 52.449,60 €
1.000.000 €
36.176,00 € (40 Std.) 77.780,80 € 52.449,60 €