Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht in ein besonders geregelter Teil des allgemeinen Strafrechtes. Die Regelungen finden sich nicht im Strafgesetzbuch sondern großteils in der Abgabenordnung. Steuerstrafrecht ist immer dann einschlägig, wenn der Steuerpflichtige unrichtige, unvollständige oder keine Angaben zu steuerpflichtigen Vorgängen wider besseren Wissens gemacht  hat.


Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts ist es unabdingbar, Rechtsanwalt und Steuerberater in einer Person zu beauftragen, denn dieser kennt sich in beiden Rechtsgebieten aus. Kurze Informationswege und schnelle Bearbeitung sind garantiert.

 

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